Vor dem Urlaub kommen die Räder aufs Auto. Bei E-Bikes wird daraus eine Rechnung, die viele nie aufstellen. Zwei Pedelecs wiegen schnell mehr als vier Räder ohne Motor, und die Anhängerkupplung hat eine Grenze, die in den Fahrzeugpapieren steht. Die Rechnung dauert fünf Minuten und gehört vor jede Abfahrt.
Die eine Formel, die vor der Abfahrt stimmen muss
Der ADAC formuliert sie knapp. Das Eigengewicht des Fahrradträgers plus das Gewicht aller Fahrräder muss kleiner oder gleich der zulässigen Stützlast sein. Stützlast ist dabei die Kraft, die von oben auf die Anhängerkupplung drücken darf.
Der klassische Fehler steckt im ersten Teil der Summe. Viele rechnen nur die Räder zusammen und lassen den Träger weg, der je nach Modell selbst einige Kilogramm wiegt. Damit ist das Ergebnis von Anfang an zu niedrig.
Die zulässige Stützlast Deines Autos steht in den Fahrzeugpapieren und zusätzlich auf dem Typenschild der Anhängerkupplung. Für die Gewichte von Träger und Rädern genügt eine normale Personenwaage. Einmal wiegen, einmal addieren, vergleichen.
Es sind zwei Grenzen, nicht eine
Neben der Stützlast des Autos gibt es die Traglast des Trägers. Beide dürfen nicht überschritten werden, und die kleinere von beiden entscheidet. Kupplungsträger sind häufig für bis zu 30 Kilogramm pro Rad ausgelegt. Das klingt nach viel, sagt aber nichts über die Grenze am Fahrzeug.
Wie schnell es eng wird, zeigt das Rechenbeispiel des ADAC mit zwei durchschnittlich schweren E-Bikes zu je 25 Kilogramm. Zusammen mit dem Trägergewicht ist die zulässige Stützlast vieler Fahrzeuge damit bereits erreicht. Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass das vor allem beim Transport schwerer Pedelecs schnell passiert.
Ein dritter Wert taucht in den Anleitungen der Trägerhersteller auf, der sogenannte D-Wert der Anhängevorrichtung. Er beschreibt, wie stark die Kupplung belastet werden darf. Welchen Mindestwert Dein Träger verlangt, steht in seiner Betriebsanleitung. Dort nachsehen, nicht schätzen.
Träger plus Räder darf die Stützlast nicht überschreiten – und der Träger zählt mit.
Was vor dem Aufladen vom Rad herunter muss
Der ADAC empfiehlt, Anbauteile wie Luftpumpe, Akku oder Transportkörbe abzunehmen, damit sie unterwegs nicht zum Geschoss werden. Beim E-Bike ist das doppelt sinnvoll. Der Akku macht einen erheblichen Teil des Gewichts aus, und im Fahrzeuginneren ist er vor Nässe und Kälte geschützt.
Wichtig für die Rechnung von vorhin. Wieg die Räder so, wie sie am Ende auf dem Träger stehen. Also ohne Akku, ohne Korb, ohne Schloss. Sonst rechnest Du Dich unnötig über die Grenze.
Beladen und fahren
Beim Beladen gilt eine Reihenfolge. Das schwerste Rad steht zuerst auf dem Träger und damit am nächsten zur Fahrzeugmitte. Gesichert wird zuerst der Rahmen, danach werden die Reifen spielfrei mit Spanngurten fixiert. Nach den ersten Kilometern hältst Du kurz an und kontrollierst die Spannung noch einmal.
Dazu kommen zwei Maße. Das beladene Auto darf höchstens 2,55 Meter breit sein, und die Räder dürfen nicht über die Fahrzeugbreite inklusive Außenspiegel hinausragen. Der ADAC empfiehlt außerdem, nicht schneller als 120 km/h zu fahren, und rät von Abdeckplanen ab. Sie wirken bei Tempo wie ein Bremsfallschirm.
Welche Zahlen Du vor der nächsten Fahrt brauchst
Es sind vier. Die zulässige Stützlast aus den Fahrzeugpapieren. Die Traglast des Trägers aus seiner Anleitung. Das Eigengewicht des Trägers. Und das tatsächliche Gewicht Deiner Räder ohne Akku. Wer diese vier Zahlen kennt, muss vor der Abfahrt nichts mehr schätzen.
Wenn Du bei einer davon unsicher bist, bring die Räder und die Fahrzeugpapiere mit nach St. Stefan. Wir wiegen die Räder, nennen Dir das konkrete Gewicht und suchen mit Dir ein Trägersystem, das zu Fahrzeug und Radgewicht passt. Die Montage und die erste Beladung gehen wir gemeinsam durch. Bei Carbonrahmen und ungewöhnlichen Rohrformen klären wir vorher, wo der Halter greifen darf. Telefon +43 664 243 28 18.




