Seit 1. Mai 2026 gilt in Österreich eine neue Helmpflicht am E-Bike: Wer unter 14 ist und ein E-Bike lenkt, muss einen Helm tragen. Am Fahrrad ohne Motor bleibt es bei der bekannten Grenze von 12 Jahren, und dort greift die Pflicht auch dann, wenn das Kind gar nicht selbst tritt. Die beiden Zahlen werden ständig verwechselt. Hier steht, was gilt und was das für Euch zu Hause heißt.
Am E-Bike gilt seit Mai 2026 die Grenze 14
Der Nationalrat hat die 36. StVO-Novelle am 25. März 2026 beschlossen. Sie tritt in zwei Etappen in Kraft: ein Teil am 1. Mai 2026, ein zweiter am 1. Oktober 2026. Für Familien zählt vor allem die erste Etappe. Wer ein E-Bike lenkt, muss bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Helm tragen, also bis zum 14. Geburtstag. Ab dem Geburtstag ist der Helm freiwillig.
Wer mit 13 eine Runde mit dem E-Bike der Eltern dreht, fällt also unter diese Regel – auch wenn dasselbe Kind am Fahrrad ohne Motor längst ohne Helm fahren dürfte. ÖAMTC und KFV beschreiben die Regel für Lenkerinnen und Lenker. Für Kinder, die auf einem E-Bike oder im Anhänger dahinter mitfahren, rechnest Du am besten ebenfalls bis 14.
Am Fahrrad bleibt es bei 12 – auch im Kindersitz und im Anhänger
Kinder müssen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bei der Benutzung jedes Fahrrads einen Radhelm tragen. Das Wort Benutzung ist dabei weiter gefasst, als viele erwarten. Die Pflicht gilt in drei Situationen:
- wenn das Kind selbst Rad fährt
- wenn es auf einem Fahrrad mitgeführt wird, etwa im Kindersitz
- wenn es in einem Fahrradanhänger mitfährt
Der Anhänger überrascht viele Eltern. Auch dort ist der Helm vorgeschrieben, obwohl das Kind weder lenkt noch tritt. Verantwortlich dafür, dass der Helm aufgesetzt ist, sind die Erwachsenen, die das Kind mitnehmen oder begleiten.
Für die Jahre zwischen 12 und 14 heißt das ganz praktisch: Auf dem Rad ohne Motor darf Dein Kind ohne Helm fahren, auf dem E-Bike nicht. Wer sich das Merken sparen will, behandelt beide Räder gleich und lässt den Helm bis 14 oben.
Am Fahrrad zählt 12, am E-Bike 14 – und im Kindersitz gilt die Pflicht auch dann, wenn das Kind gar nicht selbst fährt.
E-Scooter und E-Mopeds haben eigene Grenzen
Die Novelle regelt nicht nur E-Bikes. Wenn im Haushalt mehrere Fahrzeuge stehen, sind auch die anderen Zahlen wichtig:
- E-Scooter: Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Die Alkoholgrenze wurde auf 0,5 Promille gesenkt.
- Fahrrad und E-Bike: Die Alkoholgrenze bleibt bei 0,8 Promille.
- E-Mopeds: Von 1. Mai bis 30. September 2026 galt die Helmpflicht bis 14. Seit 1. Oktober 2026 gilt sie für alle Altersgruppen, dazu kommen Zulassung, Versicherung und Führerschein.
Rechtlich bleibt ein E-Bike ein Fahrrad, solange der Motor höchstens 250 Watt Nenndauerleistung hat und nur bis 25 km/h unterstützt. Darüber – beim S-Pedelec oder nach einem Tuning – wird aus dem Rad ein Moped, mit Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und Helmpflicht für alle. Seit 1. Oktober 2026 gilt außerdem ein Rad mit Gasgriff nicht mehr als Fahrrad. Was das im Einzelnen heißt, steht in unserem Beitrag Ab 1. Oktober ist ein Rad mit Gasgriff kein Fahrrad mehr.
Ab wann darf ein Kind allein losfahren?
Das ist eine zweite, davon getrennte Frage. Allein im Verkehr unterwegs sein dürfen Kinder ab 12 Jahren, mit Radfahrausweis ab 10 Jahren, in der 4. Schulstufe ab 9. Jüngere Kinder ohne Radfahrausweis brauchen eine Begleitung durch eine Person, die mindestens 16 Jahre alt ist. Helmpflicht und Mindestalter enthalten beide die Zahl 12, regeln aber Verschiedenes: Die Helmpflicht betrifft den Kopfschutz, das Mindestalter die Aufsicht. Am Helm ändert auch der Radfahrausweis nichts, der bleibt bis 12 vorgeschrieben.
Was passiert, wenn der Helm fehlt
Für die Helmpflicht am Fahrrad bis 12 sind ausdrücklich keine Strafen vorgesehen. Der Gesetzgeber setzt dort auf Bewusstseinsbildung statt auf Strafdrohung. Für die neuen Regeln der 36. StVO-Novelle nennt das KFV einen Strafrahmen von 7 bis 726 Euro. Kinder unter 14 sind allerdings nicht strafmündig, sie selbst können also nicht bestraft werden. Bei Jugendlichen wird nach Ermessen gemildert oder verwarnt.
Wir sind ein Fahrradgeschäft und keine Kanzlei. Wer die Details nachlesen will, findet die Fragen und Antworten zur Novelle beim ÖAMTC und beim KFV. Für den Alltag ist die Strafhöhe ohnehin nicht der Punkt. Der Helm nützt genau dort, wo nie jemand kontrolliert.
Worauf Du beim Helm achten solltest
Ein Helm wirkt nur, wenn er sitzt. Er gehört waagrecht auf den Kopf und endet etwa fingerbreit über den Augenbrauen, nicht im Nacken. Die seitlichen Riemen bilden unter dem Ohr ein schmales Y, und zwischen Kinnriemen und Kinn bleibt gerade noch ein Finger Platz. Beim Kopfschütteln darf der Helm nicht wandern. Die Größe richtet sich nach dem Kopfumfang, und wenn ein Kind zwischen zwei Größen liegt, entscheidet die Anprobe.
Kinderköpfe wachsen schnell, der Helm wächst nicht mit. Was im Frühjahr gepasst hat, kann im Herbst zu klein sein, deshalb lohnt es sich, die Einstellung ein paar Mal pro Saison nachzuziehen. Nach einem harten Sturz gehört ein Helm getauscht, auch wenn er von außen heil aussieht. Das gilt für Erwachsene genauso.
Was das für Eure Räder zu Hause heißt
Schau zuerst nach, ob am Rad Deines Kindes ein Motor sitzt. Für die Helmpflicht ist genau das der Unterschied, nicht die Größe des Rads und nicht, wie schnell Dein Kind damit unterwegs ist.
Kinderräder, E-Bikes und die Frage, was ab welchem Alter passt, gehören bei uns zum täglichen Beratungsgeschäft. Wenn Du wegen eines Kinderrads, eines Kindersitzes oder eines Anhängers bei uns bist, bring das Kind gleich mit. Größe, Sitz und die Frage, welches Kind ab wann welches Rad fahren darf, klären sich vor Ort schneller als am Telefon. Ruf an unter +43 664 243 28 18 oder komm im Grenzweg 11 in St. Stefan vorbei.




