Die österreichische Fahrradverordnung ist beim Licht genauer, als die meisten vermuten. Vorgeschrieben sind konkrete Mindestwerte, vorne ausdrücklich ruhendes Licht, dazu Rückstrahler, Bremsen und Glocke. Vor der dunklen Jahreszeit lohnt deshalb ein Blick auf das eigene Rad. Wir haben die Vorgaben zusammengestellt – samt der Irrtümer, die sich hartnäckig halten.
Vorne 100 Candela, hinten eine
Der Scheinwerfer muss weißes oder hellgelbes Licht abgeben, mit mindestens 100 Candela. Candela ist die Einheit für die Lichtstärke in eine bestimmte Richtung. Das ist nicht dasselbe wie Lumen, wo die gesamte abgestrahlte Lichtmenge gemeint ist. Auf Verpackungen steht oft Lux oder Lumen, weshalb sich der Wert der Verordnung nicht immer direkt ablesen lässt.
Zwei Punkte stehen ausdrücklich in der Vorschrift: Das Licht muss ruhend sein, also nicht blinken, und der Scheinwerfer muss beim Fahren fest mit dem Fahrrad verbunden sein. Abnehmbare Akkuleuchten sind erlaubt. Wer mit Dynamo fährt, hat eine zusätzliche Vorgabe. Die volle Wirkung muss ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden.
Für das Rücklicht verlangt die Verordnung rotes Licht mit mindestens 1 Candela. Das ist deutlich weniger als vorne, und das ergibt Sinn: Der Scheinwerfer soll ausleuchten, das Rücklicht soll gesehen werden. Laut ÖAMTC ist hinten rotes Blinken erlaubt, vorne dagegen weder blinkendes noch farbiges Licht. Bei Ausrüstungsmängeln reicht der Strafrahmen laut ÖAMTC bis 726 Euro.
Die Stirnlampe ersetzt den Scheinwerfer nicht
Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Beleuchtung am Körper. Laut Radlobby darf ein abnehmbares Rücklicht am Rucksack getragen werden. Der Scheinwerfer muss aber am Rad montiert sein, und eine Stirnlampe erfüllt die Vorschrift nicht. Wer im Dunkeln in den Wald fährt und dort mit Helmlampe unterwegs ist, braucht für die Straße trotzdem Licht am Lenker.
Vorne zählt nur, was am Rad sitzt – eine Lampe am Kopf ist Zusatz, kein Ersatz.
Auch Rückstrahler, Bremsen und Glocke sind vorgeschrieben
Die Verordnung hört beim Licht nicht auf. Vorgeschrieben sind außerdem:
- Rückstrahler vorne weiß, hinten rot, je mindestens 20 Quadratzentimeter, nach der ECE-Regelung R 104
- gelbe Rückstrahler an den Pedalen
- seitliche Rückstrahler: Reifen mit ringförmig weiß oder gelb rückstrahlenden Flanken oder Rückstrahler an den Rädern
- zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen mit einer mittleren Bremsverzögerung von 4 m/s² bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h
- eine Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen, also eine Glocke
Die 4 m/s² klingen abstrakt, meinen aber etwas sehr Konkretes: Beide Bremsen müssen wirken, nicht nur die stärkere von beiden. Ausgeleierte Züge, verglaste Beläge oder Luft in der Hydraulikleitung kosten genau diese Verzögerung, und zwar schleichend. Auffällig wird das meist erst in dem Moment, in dem es schnell gehen muss.
Wann die Beleuchtung entfallen darf
Bei Tageslicht und guter Sicht kann die Beleuchtungsausrüstung entfallen. Für Rennfahrräder gibt es eine zusätzliche Ausnahme. Als Rennfahrrad gilt laut Verordnung nur ein Rad mit höchstens 12 kg, Rennlenker, mindestens 630 mm äußerem Felgendurchmesser und höchstens 23 mm äußerer Felgenbreite. Rennräder dürfen ohne Signalausrüstung in Verkehr gebracht und bei Tageslicht und guter Sicht auch so verwendet werden.
Diese Ausnahme endet mit der Dämmerung, mit Regen und mit Nebel. Wer sein Rennrad im Herbst auch in den Randstunden bewegt, braucht dann eine Beleuchtung, die die Werte der Verordnung erfüllt und am Rad montiert ist.
Was Du vor dem Herbst selbst kontrollieren kannst
Ein kurzer Durchgang vor der ersten Abendausfahrt reicht. Leuchtet vorne ein ruhendes weißes oder hellgelbes Licht, und sitzt der Scheinwerfer fest? Brennt hinten das rote Licht? Sind die Rückstrahler noch dran, auch die gelben an den Pedalen? Greifen beide Bremsen sauber, ohne dass der Hebel bis an den Lenker kommt? Ist eine Glocke montiert?
Was dabei auffällt, lässt sich oft selbst beheben: Rückstrahler nachrüsten, Batterien tauschen, Scheinwerfer so ausrichten, dass er die Straße und nicht die Augen der Entgegenkommenden trifft. Alles, was mit Bremsen, Dynamo oder Kabeln zu tun hat, ist Werkstattarbeit. Der Bike-Service kostet 39 Euro, beim E-Bike ebenfalls 39 Euro. In der Regel ist das Rad innerhalb von 24 Stunden fertig, und wenn es länger dauert, bekommst Du ein Leihrad.




